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Bongard
Unter rotem Schildhaupt mit silberner Zange, in Silber auf grünem Boden ein auffliegender roter, goldbewehrter Falke mit erhobenem rechten Fuß.
Begründung: Nach einer Mitteilung des Landeshauptarchivs (LHA) Koblenz erscheint im Findbuch Best. 54, Buchst. B, ein Geschlecht "von dem Bongart gen Dumegin". Das gleiche Wappenschild ist auch durch Siegel überliefert. Es ist lokalisiert für Bongard bei Kelberg. Es zeigt "einen auffliegenen Falken mit erhobenem rechten Fuß". Dieses Bongard´sche Adelswappen steht für die Gemeinde Bongard im unteren Schildteil. Bongard verehrt seit altersher als Kirchen- und Ortspatronin die hl. Agatha. Ihr Attribut, eine Zange, ist im Schildhaupt wiedergegeben. Während der Feudalzeit gehörte Bongard zum Kurfürstentum Trier. Die Feldfarben Rot und Silber deuten zudem auf die landesherrliche Zugehörigkeit zum Kurstaat Trier hin. Grundsteuer B: 338 Gewerbesteuer: 352 Hundesteuer: 1. Hund: 18,- € 2. Hund: 36,- € 3. Hund u.m.: 48,- € 1. gefährlicher Hund: 270,- € 2. gefährlicher Hund: 540,- € 3. gefährlicher Hund: 720,- € - Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen | Öffnungszeiten Montag - Mittwoch: 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr Donnerstag 08:30 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 18:00 Uhr Freitag 08:30 Uhr - 12:30 Uhr Kontakt VGV Kelberg Dauner Straße 22 53539 Kelberg Tel: (0 26 92) 872-0 |