Bewerberaufstellungsverfahren

Kommunal- und Europawahl 2024

Leitfaden für Wahlvorschlagsträger

Die Frist zur Einreichung von Wahlvorschlägen endet am 22.04.2024, 18:00 Uhr.

Sobald die neue Kommunalwahlordnung (KWO RP) mit den abgeänderten Anlagen und Vordrucken in Kraft getreten ist, werden auch die erforderlichen Vordrucke für die Bewerberaufstellung hier zum Download hinterlegt. 

Weitere Informationen und Hinweise über die Abläufe zum Bewerberaufstellungsverfahren und Grundsätzliches zur Kommunalwahl 2024 erhalten Sie immer aktuell beim Landwahlleiter RLP.

Die ordnungsgemäße Durchführung eines Bewerberaufstellungsverfahrens (insbesondere bei Wahlvorschlägen für größere Gremien) nimmt einige Wochen Zeit für die erforderlichen Vorbereitungen und Verfahrensschritte in Anspruch. Die Wahlvorschlagsträger sind daher dazu angehalten, rechtzeitig im Voraus mit der Aufstellung der Wahlvorschläge zu beginnen.

Bei der Einreichung von Wahlvorschlägen gilt für alle Wahlvorschlagsträger gleichermaßen, dass eine Vertrauensperson und eine Stellvertretung benannt werden muss. Diese sind zur Abgabe verbindlicher Willenserklärungen hinsichtlich des Wahlvorschlags befugt. Generell gilt, dass jede Partei oder Wählergruppe für jede Wahl nur einen Wahlvorschlag einreichen darf. Im Wahlvorschlag dürfen doppelt so viele Bewerber aufgeführt werden, wie Ratsmitglieder zu wählen sind; bei den Ratswahlen kann derselbe Bewerber bis zu dreimal aufgeführt werden.
Die benötigten Vordrucke für die Einreichung eines Wahlvorschlags können weiter unten auf dieser Homepage abgerufen werden oder sind bei Bedarf in Papierform bei der Verbandsgemeindeverwaltung – Wahlamt- erhältlich.