Aktuelles
Erstellung von örtlichen Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepten in den Ortsgemeinden Berenbach, Borler, Horperath, Katzwinkel, Kelberg (einschl. Ortsteile), Mosbruch, Neichen und Uersfeld
Die Ortgemeinden Berenbach, Borler, Horperath, Katzwinkel, Kelberg (einschl. Ortsteile), Mosbruch, Neichen und Uersfeld waren durch die Hochwasser- bzw. Starkregenereignisse in den letzten Jahren betroffen, so dass sie beschlossen haben, ein Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept aufzustellen.
Die Erstellung der Konzepte in den 8 Ortsgemeinden soll darauf abstellen, durch eine zielorientierte Vorsorge Schadenspotenziale zu vermeiden. Dazu ist eine intensive Beteiligung aller Akteure (Gemeinde, Bürger, Gewerbe, Landwirtschaft usw.) unabdingbar.
Mit allen Akteuren sollen Hochwassergefahrenpunkte besprochen und Maßnahmen zur Schadensminderung – insbesondere auch im privaten Bereich – aufgezeigt und diskutiert werden. Dabei sind lokal auftretende Probleme und Gefahrenschwerpunkte zu analysieren und zu berücksichtigen.
Mit der Erstellung der Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzepte wurde das Planungsbüro IBS Ingenieure GbR, Mühlenstraße 3, 56828 Alflen, beauftragt.
Das Büro wird in den nächsten Wochen mit den Begehungen der Ortslagen und Gemarkungen starten. Die Mitarbeiter des Büros können sich entsprechend ausweisen.
Des Weiteren möchten wir auch auf den dieser Ausgabe abgedruckten Fragebogen hinweisen.
Die Bewohner der oben aufgeführten 8 Ortsgemeinden haben die Möglichkeit in diesem Fragebogen ihre Betroffenheiten an den Hochwasserereignissen der letzten Jahre mitzuteilen, sowie Anregungen, Bedenken und Vorschläge zum Hochwasser- und Starkregenvorsorgekonzept zu äußern. Bitte machen Sie davon regen Gebrauch.
Den Fragebogen finden Sie auch auf der Internetseite der Verbandsgemeinde (www.vgv-kelberg.de).
Wir möchten weiterhin daraufhinweisen, dass die „öffentliche Auftaktveranstaltung“ am Dienstag, den 29. Oktober 2024, 18.00 Uhr, im großen Sitzungssaal des Rathauses, stattfindet.
Die Bewohner der betroffenen 8 Ortsgemeinden sind zu dieser Veranstaltung recht herzlich eingeladen. Bitte merken Sie sich diesen Termin bereits vor.
Verbandsgemeinde Kelberg
-Ordnungsamt-
Elektronische Wohnsitzanmeldung
Wer umzieht, muss sich innerhalb von zwei Wochen ummelden – das geht nun auch in der Verbandsgemeinde Kelberg online. Das Angebot ist eine bequeme und flexible Alternative zum Behördengang und erleichtert die Formalitäten nach dem Umzug. Alles, was Sie dafür benötigen: Einen Personalausweis mit aktivierter eID-Funktion, die AusweisApp und ein behördliches Nutzerkonto, wie die BundID. Zum Hintergrund: Die Elektronische Wohnsitzanmeldung wurde nach dem Einer-für-Alle-Prinzip von der Stadt Hamburg ent-wickelt und Verwaltungen in ganz Deutschland zur Mitnutzung zur Verfügung gestellt. Der Dienst ist aktuell verfügbar für alle ab 18 Jahren. Er wird laufend erweitert und für immer mehr Personen-gruppen nutzbar gemacht. Alle Informationen zum Online-Dienst finden Sie auf wohnsitzanmeldung.de
Urheber: Senatskanzlei Hamburg/Christan O. Bruch.
Achtung falsche Wasserwerker in der
Region VG Kelberg
Wir wurden darüber informiert, dass in dem Bereich der VG-Kelberg falsche Wasserwerker unterwegs sind. Hierbei wird versucht, sich unter dem Vorwand einen Wasserzählertausch vornehmen zu müssen, Zugang zu den Wohnräumen zu erlangen. Es soll sich um Männer in schwarz/gelber Kleidung handeln.
Achtung!
Die Eichgültigkeit ist im Deckel des Wasserzählers vermerkt. In der Regel werden die Wasserzähler alle 6 Jahre ausgetauscht. Der Wasserwerker hat hierfür ein Wechselbeleg auf dem die Zählernummer des zu wechselnden Zählers ersichtlich ist.
Alle Mitarbeiter der Wasserwerke der VG Kelberg, können sich jederzeit mit einem Dienstausweis der Verbandsgemeinde Kelberg ausweisen. Lassen Sie sich diesen im Bedarfsfall zeigen. Sie können uns auch im Zweifel telefonisch unter der Rufnr. 0160/98920773 (Rufbereitschaft der Wasserversorgung) oder unter der Ruf-Nr. 02692/872-31 erreichen. Keinesfalls sollten Sie eine Telefonnummer anwählen, die Ihnen der vermeintliche Wasserwerker nennt.
Ihre Verbandsgemeindewerke Kelberg
B 257 - Vollsperrung zwischen Kelberg und dem Nürburgring
Ab dem 17. Juni 2024 starten im Bereich der B 257 die Straßenbauarbeiten in den Ortslagen Zermüllen und Müllenbach
Die Bundesstraße wird dazu bereits im Verlaufe des Freitags, den 14.06. voll gesperrt.
Der Landesbetrieb Mobilität Gerolstein wird die Ortslage Zermüllen auf einer Länge von ca. 870 m im Vollausbau in mehreren Bauabschnitten ausbauen. Dies beinhaltet die komplette Erneuerung der Fahrbahn, der Gehwege und der Straßenbeleuchtung. Im Anschluss an den Ausbau der Ortslage wird die Bundesstraße in Richtung Kelberg bis zur Einmündung der L 70 im Bestand saniert. In diesem Bereich wird ebenfalls der Gehweg erneuert und eine neue Gehwegbeleuchtung hergestellt.
Die Verbandsgemeinde-Werke Kelberg werden im Zuge des Ausbaus Kanalbauarbeiten durchführen. Außerdem wird die Wasserleitung in Teilbereichen mit erneuert. Weitere Versorgungsträger wie die Westnetz GmbH und die Telekom werden Arbeiten an Ihren Leitungen durchführen.
Der Vollausbau der Ortsdurchfahrt Müllenbach erfolgt durch den Landesbetrieb Mobilität Cochem auf einer Länge von rund 1.000 m in zwei Bauabschnitten. Erneuert werden die gesamte Fahrbahn der B 257 einschließlich angrenzender Gehwege und zugehöriger Straßenbeleuchtung.
Am Ausbau beteiligen sich das Abwasserwerk der Verbandsgemeinde Adenau mit Arbeiten am Kanal, die SWB mit Arbeiten an der Wasserleitung sowie die Westnetz GmbH.
Wie bereits in der Pressemeldung vom 15. Februar diesen Jahres aufgeführt, werden die beiden Ortslagen nicht nacheinander, sondern gleichzeitig ausgebaut. Der gesamte Zeitraum der Vollsperrung der Bundesstraße kann dadurch halbiert werden.
Die Besonderheit der beiden Baumaßnahmen besteht darin, dass sich die beiden Ortsgemeinden in zwei unterschiedlichen Landkreisen befinden, und dadurch auch im Zuständigkeitsbereich von zwei unterschiedlichen Dienststellen des Landesbetrieb Mobilität.
Die Ortsgemeinde Zermüllen liegt im Landkreis Vulkaneifel, für dessen klassifizierte Straßen der LBM Gerolstein zuständig ist. Müllenbach hingegen befindet sich im Kreis Ahrweiler mit Zuständigkeit des LBM Cochem.
Die beiden Baumaßnahmen werden zwar in einer Vollsperrungsphase abgewickelt, wurden aber getrennt voneinander ausgeschrieben.
Somit erhofft sich der LBM insgesamt einen schnelleren Baufortschritt, da die Maßnahmen von zwei unterschiedlichen Baufirmen umgesetzt werden.
Die Firma Gotthard Lehnen aus Sehlem hat den Zuschlag für den Ausbau der Ortslage Zermüllen erhalten. In Müllenbach wird die Firma HTI Bau aus Daun tätig sein.
Aufgrund der vorhandenen Fahrbahnbreiten und der rechtlichen Regelungen ist für den Ausbau beider Ortslagen eine Vollsperrung notwendig. Diese dient der Sicherheit der Arbeiter vor Ort und auch der Verkehrsteilnehmer.
Eine Umleitung für beide Ausbaumaßnahmen wird über die Ortslagen Hünerbach, Reimerath und Welcherath ausgeschildert.
Damit die Erreichbarkeit der Ortschaften Zermüllen, Rothenbach, Meisenthal und Bauler während der einzelnen Bauabschnitte optimiert werden kann, wird es eine Sonderlösung geben, die gemeinsam zwischen dem Landesbetrieb Mobilität Gerolstein und der Ortsgemeinde Kelberg ausgearbeitet wurde. Hierzu wird ein Teil des bestehenden Wirtschaftswege-Netzes vorab saniert, um dann während der Vollsperrung für die Bewohner und Anlieger als Umfahrung zu dienen. Auch die Anbindung des ÖPNV und der Rettungsdienste ist dadurch während des gesamten Zeitraums gegeben.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass diese Umfahrung ausschließlich durch die Bewohner und Anlieger der aufgeführten Ortsteile befahren werden darf. Schwerverkehrs-Fahrzeuge können den Weg aufgrund der Breite grundsätzlich nicht passieren und müssen die offizielle Umleitungsstrecke nutzen.
Für die Einwohner aus Müllenbach ist die Erreichbarkeit in allen Bauabschnitten über das vorhandene Straßennetz gegeben.
Die Fertigstellung der kompletten Maßnahme ist für Ende 2025 vorgesehen.
Der Landesbetrieb Mobilität bittet alle Verkehrsteilnehmer um Verständnis für die auftretenden Verkehrsbeeinträchtigungen.
Schulentwicklungsplan für die Verbandsgemeinde Kelberg
OG Mannebach Offenlage Bebauungsplan „3. Änderung Auf Sickert“
OG Kelberg Aufstellung des Bebauungsplanes „Hinter dem Hermes“ - Offenlage
Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit (§ 3 Abs. 1 BauGB) und der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 1 BauGB) sowie Abstimmung mit den Nachbargemeinden (§ 2 Abs. 2 BauGB)
OG Bodenbach, Aufstellung Bebauungsplan „Am Büchel“ - Ergänzendes Verfahren
Raumordnungsverfahren gem. § 15 ROG i. V. m. § 17 LPlG für die Errichtung von zwei Windenergieanlagen (WEA) in der OG Nürburg, VG Adenau, LK Ahrweiler; Öffentlichkeitsbeteiligung