Mannebach

mannebach

In Gold ein nach oben und nach rechts versetztes rotes Kreuz, oben links sieben rote Rauten (4:3), unten links schwebend ein grüner Palmzweis gekreuzt von einem grünen Pfeil begleitet von einem schräglinken blauen Wellenbalken.

Wappenbeschreibung
In Gold ein nach oben und nach rechts versetztes rotes Kreuz, oben links sieben rote Rauten (4:3), unten links schwebend ein grüner Palmzweis gekreuzt von einem grünen Pfeil begleitet von einem schräglinken blauen Wellenbalken.
Begründung
Das rote Kreuz steht für die Zugehörigkeit der Ortsgemeinde zum Bistum Trier. Mit der Darstellung von sieben roten Rauten als Teil des Wappens der Grafen von Virneburg wurd auf die Zugehörigkeit unseres Ortes zur Grafschaft Virneburg hingewiesen. Durch Pfeil und Palmzweig deuten zwei Attribute des heiligen Sebastianus, auf den Schutzpatron der Dorfkapelle von Mannebach hin. Dabei steht der Pfeil als Marterwerkzeug für seine erste Hinrichtung. Der Palmzweig charakterisiert das Überleben der Hinrichtung mit Pfeil und Bogen als Siegeszeichen, denn nach der Legende konnte der totgeglaubte Sebastianus gesund gepflegt werden. Ein blauer Wellenbalken sybolisiert den Bachlauf des Mannebach als Ursprung für die Namensgebung des Ortes.

Ratsmitglieder
Malte Möbius, Birkenweg 29
Hans-Gerd Gerhards, Dorfstraße 28
Rolf Gundert, Hauptstraße 20
Bernd Spitzley, Kirchstraße 6
Stefan Bauer, Birkenweg 5
Patrick Hoff, Birkenweg 11


Steuerhebesätze

Grundsteuer A: 300
Grundsteuer B: 365
Gewerbesteuer: 365

Hundesteuer
1. Hund: 24 €
2. Hund: 36 €
3. Hund u.m.: 48 €
1. gefährlicher Hund: 450 €
2. gefährlicher Hund: 630 €
3. gefährlicher Hund: 900 €

Gemeindeeigene Baugrundstücke
Baugebiet: "Auf Sickert"
Bauplätze: 1
Grundstücksgröße: 1.287 qm
Bebauung: Einzelhäuser
Auskünfte: Ortsbürgermeister Eich, Tel.: 02657/492 und Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, Tel.: 02692/872-17

Satzungen
Hauptsatzung

Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Benutzung des Bürgerhauses sowie die Erhebung von Gebühren
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen
Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen


Kurze geschichtliche Darstellung von Mannebach
Auszug aus der Ortschronik 

Die ersten Siedlungen der Vorzeitmenschen sind durch einen großen Friedhof im Wald "Scheid“ belegt. Die Siedlungen selbst hat man zwar noch nicht gefunden, aber die Funde aus dem Gräberfeld datieren von der sogenannten Hallstattzeit bis in die Zeit der römischen Besetzung (ca. 700 vor, bis 353 nach Chr.). Sie befinden sich zum Teil im Museum auf der Genovevaburg in Mayen (5. TZ 1980/81, 430).

Die Zeit der römischen Besetzung kennen wir ziemlich gut durch Bodenfunde in unserem Raum. Sie stimmt mit der Literatur antiker Schriftsteller überein und wird durch Keramikfunde, noch genauer durch Münzfunde bestimmt. Die Baumringchronologie (Dehndrohchronologie) kann sogar noch Einzelheiten eines Jahres angeben. So wurden zum Beispiel die Eichenbohlen für den Bau eines Hausbrunnens in Kradenbach im Spätherbst des Jahres 182 n. Chr. gefällt (5. Jahrbuch Daun 1985, 219 ff, e.m).

In Mannebach sind zwei römische Siedlungen besonders gut nachgewiesen:

Erstens in der Flur »Klöppesch« und zweitens in der Flur »Lange Bahn«. Man fand dort Mauerwerk, Ziegel und Keramikscherben, die ins 3.-4. Jh. datieren. Das deckt sich mit den weiteren Funden um den Hochkelberg. Sie alle weisen einen Zerstörungshorizont 353 nach Christus auf. Etwa in diesem Jahr waren die Germanen von der rechten Rheinseite bis zum Hochkelberg vorgedrungen, hatten dort die römischen Truppen des Rebellenkaisers Magnentius besiegt und die fast einen halben Morgen große Befestigung auf der Bergspitze zerstört. Sie verschanzten sich auf dem Höhenzug Höchstberg-Hochkelberg-Nürburg-Aremberg und schafften davor einen Wüstungsgürtel der »verbrannten Erde« bis weit über Trier hinaus. Die Siedlungen in der Umgebung wurden gleichfalls zerstört, also auch »Klöppech« und »Lange Bahn«. Näheres darüber erfahren wir durch Libanios, den Lehrer des Kaisers Julian II, der bis 360 n. Chr. die Germanen wieder über den Rhein zurücktrieb.

Libanios berichtet: »...Die Germanen schleppten alle Wertgegenstände, Frauen und Kinder mit sich fort; die Gefangenen folgten dem Zug, ihr Gepäck auf dem Rücken. Wer untauglich war als Sklave, wer sich nicht damit abfand, Frau oder Tochter vergewaltigt zu sehen, wurde in seinem Jammer erwürgt. All unsere Habe nahmen sie mit sich, und während die Sieger unsere Ernte selbst abmähten, ließen sie die Gefangenen die Äcker des eigenen Landes bearbeiten            « (siehe »Der Raum Hochkelberg zur Römerzeit« in: 100 Jahre Eifelverein, Ortsgruppe Kelberg, 1988, S. 82 ff).

Hundert Jahre nach diesen Ereignissen brach das römische Weltreich endgültig zusammen. Die zerstörten Siedlungen blieben wüst liegen, Wald wuchs über sie hinweg, bis im 10./11. Jahrhundert unserer Zeitrechnung die Rodung und Neubesiedlung wieder begann. Diese Neusiedler sind unsere Vorfahren, und sie waren schon Christen.

Aus der Zeit der Neubesiedlung im beginnenden hohen Mittelalter machen wir auch wieder die ersten Keramikfunde. In Bockscheid, im Distrikt » Im Garten« fand Nikolaus Hermann Keramikscherben aus dem 11./12. Jahrhundert. Eine Bodenscherbe enthält sogar die Fingerabdrücke des Töpfers.

Um 1200 gibt es im Bereich des heutigen Kirchspiels Retterath bereits 75 landwirtschaftliche Siedlungen, die alle dem Erzbischof von Trier gehörten. Dazu noch eine Mühle in Dürrenbach, die dem Kloster St. Maximin gehörte. Zwischen 1220­1270 kam der Bezirk Retterath an die Grafschaft Virneburg und verblieb darin bis zu deren Auflösung 1794.

Mannebach erscheint 1336 erstmals in einer Urkunde. In diesem Jahr verkaufte der Virneburger Graf seine Burg für 2200 Gulden an den Erzbischof Balduin von Trier. Er erhält sie von diesem wieder als Lehen zurück und zahlt ihm als Lehnsteuer jährlich den Wert von 220 Gulden, meist in Form von Frucht, die er natürlich bei den Bauern eintreibt. Mannebach ist darin mit einer Abgabe von 29 Malter Futterhafer dabei. Das waren ungefähr 2.700 kg oder 27 Doppelzentner.

Mannebach war ein wichtiger Ort in der Grafschaft Virneburg. Es gehörte zur sogenannten Oberen Grafschaft und war Sitz eines Heimbürgers, welcher den Orten Mannebach, Bereborn und Kolverath vorstand. Daher können wir annehmen, daß bei den Abgaben von 29 Malter Futterhafer 1336 auch die Siedlungen der heutigen Dörfer Bereborn und Kolverath mit einbezogen waren, obwohl diese nicht namentlich genannt werden. Von Kolverath wissen wir, daß dort 1324 ein Hof stand, der denen von Daun gehörte. Bereborn wird erst nach 1500 genannt.

Der Bedeutung von Mannebach entsprach die Größe seiner Gemarkung. Sie ist heute noch mit 734 ha fast um die Hälfte größer als Bereborn (257 ha) und Kolverath (246 ha) zusammengenommen. Daher ist es auch zu verstehen, daß in einem so wichtigen Ort auch wichtige Persönlichkeiten wohnten. Neben dem Heimbürger wohnten in Mannebach ein Vogt als Beamter der Grafschaft (>>Voahl's Haus«) wie auch Gerichts- und Sendschöffen für das Kirchspiel Retterath. Der Gerichtsschöffe Stefan Schmitt von Mannebach († 2. Januar 1770) war sogar Vorsitzender des Gerichts zu Retterath und Vogt in einer Person. Das Steinkreuz neben dem Heiligenhäuschen am Ortsausgang nach Retterath wurde 1724 vermutlich zum Gedenken an eine seiner Verwandten errichtet. Nach der Sage trägt der Engel die Gesichtszüge einer Virneburger Gräfin. Das Virneburger Wappen der sieben Rauten kann man in der Halskrause erkennen. Leider beginnen die Kirchenbücher Retterath erst zehn Jahre später, 1734.

Die Richtstätte des Retterather Gerichts, in der oberen Grafschaft war auf dem »Galgen« im Grünen Weiher. Das ist die Hohe 553,1 zwischen Mannebach und Ürsfeld (Holzberg). Die Vorbereitungen zu einer Hinrichtung waren auf die Dörfer verteilt. Die drei Dörfer der Heimbürgerschaft Mannebach mußten bei einer Hinrichtung durch den Strang den Galgen herrichten und »was ferners dazu und zu solcher Exekution vonnöten«. So kam es auch, als nach dem 30-jährigen Krieg 1664 der verfallene Galgen wieder aufgerichtet wurde, daß die Zimmerleute Oster Thernus von Retterath und Michel Jax von Mannebach das Holz für den Galgen schlugen und ihn an dem Hochgerichtsplatz im Grünen Weiher anfertigten und aufstellten. Die Anfahrt des geschlagenen Holzes zum Galgen war Sache der Untertanen von Mannebach, Bereborn und Kolverath. Die Arbeiten wurden von dem Mannebacher Heimbürger Elsen Johanns Michel überwacht, im Beisein des Retterather Vogtes und des Büttels (s. Landeskundl. 1/4 Jahrsblatter Trier, H. 2/1981 und H. 4/1985, e.m.).

In der erwähnten Türkensteuer 1552 wird auch die Kapelle mit 250 Gulden Vermögen angegeben. Sie ist also älter als bisher bekannt war. Im 30-jährigen Krieg führt der Maurermeister Ludolf von Sassen Arbeiten an der Kapelle aus. Aber die Mannebacher waren offenbar mit der Arbeit nicht zufrieden, denn 1640 hatte er seinen Lohn noch nicht erhalten. In diesem Jahr klagte er über das Amt Nürburg (Sassen) beim Amt Virneburg (Mannebach) und beantragte ein Gutachten, »daß unparteiische Meister die Arbeit besehen«. Den Ausgang kennen wir nicht.

Der 30-jahrige Krieg war eine der schlimmsten Notzeiten in unserer Gegend. Die evangelische Grafschaft Virneburg hatte Verpflegung an die Schweden nach Andernach und Sinzig geliefert. Als diese dann durch die Spanier von dort vertrieben wurden, erging es der Grafschaft schlecht. Eine Einquartierung löste die andere ab, und die Bauern mußten Soldaten und Pferde verpflegen und bezahlen. In ihrer Not versteckten sie ihre geringe Habe in sogenannte »Flüh-Löcher«. Ähnliches kennen wir in Kolverath als »Flühkaul«. Aber wehe, wenn ein solches Flühloch gefunden wurde, dann erging es dem Betreffenden besonders schlimm. 1640 gab es in Mannebach nur noch sieben Familien, die anderen waren alle umgekommen. Im August/September 1640 zogen zwei Kompanien fremder Söldner von Dorf zu Dorf und droschen das Getreide auf den Feldern. In den anschließenden Jahrzehnten folgten die Raubkriege Ludwig XIV. und trieben große Teile der verarmten Bevölkerung in die Flucht; sie liefen bei Nacht und Nebel einfach davon (siehe Eifeler Auswanderung nach Österreich-Ungarn 1685, Jahrbuch Daun 1990, 243 f, e.m.).

In der erwähnten Türkensteuer 1552 wird auch die Kapelle mit 250 Gulden Vermögen angegeben. Sie ist also älter als bisher bekannt war. Im 30-jährigen Krieg führt der Maurermeister Ludolf von Sassen Arbeiten an der Kapelle aus. Aber die Mannebacher waren offenbar mit der Arbeit nicht zufrieden, denn 1640 hatte er seinen Lohn noch nicht erhalten. In diesem Jahr klagte er über das Amt Nürburg (Sassen) beim Amt Virneburg (Mannebach) und beantragte ein Gutachten, »daß unparteiische Meister die Arbeit besehen«. Den Ausgang kennen wir nicht.

Der 30-jahrige Krieg war eine der schlimmsten Notzeiten in unserer Gegend. Die evangelische Grafschaft Virneburg hatte Verpflegung an die Schweden nach Andernach und Sinzig geliefert. Als diese dann durch die Spanier von dort vertrieben wurden, erging es der Grafschaft schlecht. Eine Einquartierung löste die andere ab, und die Bauern mußten Soldaten und Pferde verpflegen und bezahlen. In ihrer Not versteckten sie ihre geringe Habe in sogenannte »Flüh-Löcher«. Ähnliches kennen wir in Kolverath als »Flühkaul«. Aber wehe, wenn ein solches Flühloch gefunden wurde, dann erging es dem Betreffenden besonders schlimm. 1640 gab es in Mannebach nur noch sieben Familien, die anderen waren alle umgekommen. Im August/September 1640 zogen zwei Kompanien fremder Söldner von Dorf zu Dorf und droschen das Getreide auf den Feldern. In den anschließenden Jahrzehnten folgten die Raubkriege Ludwig XIV. und trieben große Teile der verarmten Bevölkerung in die Flucht; sie liefen bei Nacht und Nebel einfach davon (siehe Eifeler Auswanderung nach Österreich-Ungarn 1685, Jahrbuch Daun 1990, 243 f, e.m.).