Retterath

Retterath

Durch Wellenschnitt von Blau über Gold geteilt, oben eine fliegende weiße Taube mit weißem Ölkrug im Schnabel, unten 7 (4:3) rote Rauten balkenweise.

Wappenbeschreibung
Durch Wellenschnitt von Blau über Gold geteilt, oben eine fliegende weiße Taube mit weißem Ölkrug im Schnabel, unten 7 (4:3) rote Rauten balkenweise.
Begründung
Schutzpatrom des Ortes und der Pfarrkirche ist St. Remigius. Remigiuspatronzinien weisen auf ein hohes Alter der Kirche hin. Attribut des hl. Remigius ist eine Taube mit Ölkrug. Sie ist im oberen Schildteil wiedergegeben.
Während der Feudalzeit gehörte Retterath, zuletzt als kurtrierisches Lehen, zur Grafschaft Virneburg. Im Ort "befand sich auf erzstiftlich Trierischer Grundherrschaft ein gräflich Virneburgisches Hochgericht, welches mit 3 Heimburgen (Retterath, Mannebach und Lirstal) und 7 Schöffen besetzt war (Weistum 1468: Grimm 2, S. 609)" (Fabricius S. 379). Die Virneburger Rauten stehen im unteren Schildteil. Sie sind ebenfalls enthalten in einer freundlicherweise om Landeshauptarchiv übersandten Aufnahme eines Gerichtssiegels von Retterath aus dem 18. Jahrhundert, (LHA Abt. 1 C, Nr. 11 470, S. 227)

Ratsmitglieder
Wilfried Jonas, Im Sührchen 8
Lothar Michels, Jägerpfad 10
Hermann Jax, Im Sührchen 4
Ralf Jax, Zum Sportplatz 2
Franz-Josef Simon, Waldweg 5
Hermann Hillen, Arbacher Str. 4
Andre Stern, Dorfstraße 3
Jörg Gilgenbach, Lindenstraße 19


Steuerhebesätze
Grundsteuer A: 300
Grundsteuer B: 365
Gewerbesteuer: 365

Hundesteuer
1. Hund: 30 €
2. Hund: 42 €
3. Hund u.m.: 60 €
1. gefährlicher Hund: 450 €
2. gefährlicher Hund: 630 €
3. gefährlicher Hund: 900 €

Satzungen
Hauptsatzung

Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Benutzung des Bürgerhauses und der Erhebung von Gebühren
Satzung über die Erhebung von Beiträgen für Feld- und Waldwege
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen