Neichen

neichen

In Gold ein grüner Schrägrechtsbalken, belegt mit goldenem Eichenblatt und gold-silbernen Früchten, begleitet oben und unten von je einem grünen Eichenblatt mit grün-silbernen Früchten.

Wappenbeschreibung
In Gold ein grüner Schrägrechtsbalken, belegt mit goldenem Eichenblatt und gold-silbernen Früchten, begleitet oben und unten von je einem grünen Eichenblatt mit grün-silbernen Früchten.
Begründung
Neichen (Lamprecht: Deutsches Wirtschaftsleben im Mittelalter) im 14. Jhrh.: "hof von den Eichen". Das heutige anlautende N ist der letzte Rest des Artikels. Ähnliche Bildungen kommen häufig vor.
(Max Müller: Die Ortsnamen im Regierungsbezirk Trier) Das Wappen ist redend.
 
Ratsmitglieder

Dieter Krämer, Römerstraße 11
Horst Düx, Lieserweg 1
Willi Ege, Zum Sauerbrunnen 3
Siegbert Düx, Kapellenstraße 3
Heinrich Rodarius, Zur alten Eiche 2
Herbert Kohlhaas, Kapellenstraße 5

Steuerhebesätze
Grundsteuer A: 300
Grundsteuer B: 365
Gewerbesteuer: 365

Hundesteuer
1. Hund: 18 €
2. Hund: 24 €
3. Hund u.m.: 36 €
1. gefährlicher Hund: 270 €
2. gefährlicher Hund: 360 €
3. gefährlicher Hund: 540 €

Satzungen
Hauptsatzung

Friedhofssatzung
Friedhofsgebührensatzung
Satzung über die Benutzung des Bürgerhauses sowie die Erhebung von Gebühren
Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen
Satzung über die Erhebung von Hundesteuer
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen
Satzung über die Reinigung öffentlicher Straßen