Grundsteuerreform 2025
Grundsteuerreform 2025
Ab 2025 erhalten Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer ihre Grundsteuerbescheide auf Basis der im Rahmen der Grundsteuerreform ermittelten neuen Grundsteuerwerte.
Aufgrund der Grundsteuerreform und der damit verbundenen Festsetzung der neuen Grundsteuerwerte wird eine Neuberechnung der Grundsteuer für das Jahr 2025 erforderlich.
Insofern werden für alle Grundsteuer- und Abgabenpflichtigen im Jahr 2025 neue Bescheide ausgestellt, die grundsätzlich auch als Dauerbescheid für die künftigen Jahre gelten. Die
Fälligkeiten sind auf den Bescheiden ersichtlich.
Der Versand der Bescheide, für die die neu festgesetzte Grundsteuer bereits feststeht, ist bis Anfang März 2025 vorgesehen.
Wir möchten ausdrücklich darum bitten
- keine Zahlungen anhand der alten Abgabenbescheide zu leisten,
- stornieren Sie bitte Daueraufträge bei Ihrer Bank zur Zahlung der Grundsteuer, da ansonsten eine ordnungsgemäße Zuordnung der Zahlungen nicht sichergestellt werden kann
und
- erteilen Sie der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg, sofern noch nicht geschehen, eine Ermächtigung zur Abbuchung der Steuern (SEPA-Lastschriftmandat).
- Bereits bestehende Lastschriftmandate bleiben weiterhin gültig. Der neu festgesetzte Steuerbetrag wird dann gemäß den Fälligkeiten von Ihrem Konto abgebucht.
Kontakt bei Rückfragen:
- Fragen zum Grundsteuerwert oder Grundsteuermessbetrag richten Sie bitte schriftlich an das für das Grundstück zuständige Finanzamt (Lagefinanzamt). Die Kontaktdaten finden Sie auf den entsprechenden Bescheiden.
- Fragen zum Grundsteuerbescheid beantworten Ihnen die zuständigen Ansprechpartner der Verbandsgemeindeverwaltung Kelberg per Email unter steuer@vgv-kelberg.de oder während der Dienstzeiten gerne persönlich oder telefonisch.
