Einbaupflicht von Rauchwarnmeldern


An wen muss ich mich wenden?

Für Auskünfte steht Ihnen die jeweils zuständige untere Bauaufsichtsbehörde zur Verfügung. Das ist die Kreisverwaltung, in kreisfreien und großen kreisangehörigen Städten die Stadtverwaltung oder die Verbandsgemeindeverwaltung, wenn ihr Aufgaben der Bauaufsicht übertragen worden sind (Verbandsgemeindeverwaltungen Diez und Konz).

Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende