Schwimmbad

Bitte beachten Sie insbesondere unsere Informationen unter:
  • Leistungsbeschreibung

    Städte und Gemeinden bieten ihren Einwohnern im Rahmen ihrer finanziellen und örtlichen Möglichkeiten Freizeitflächen Freizeiteinrichtungen zur Nutzung an.

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kelberg

    Eine gute Nachricht für die schwimmbegeisterten Bürgerinnen und Bürger
    In Kelberg konnten wir ab dem 13. Juni in den öffentlichen Betrieb des Freibads starten – natürlich unter Corona-bedingten Auflagen. 

    Auch der Kiosk im Bad wird unter Berücksichtigung der geltenden Regelungen wieder öffnen.
     
    Wir bitten um Verständnis, dass wir in der aktuellen Situation nicht wie gewohnt in die Freibadsaison starten konnten. Ab Eröffnung können in zwei Zeitfenstern zunächst jeweils maximal 180 Badegäste in das Freibad aufgenommen werden:

    1. Zeitfenster von 10.00 Uhr – 13.00 Uhr
    2. Zeitfenster von 14.00. Uhr – 18.00 Uhr.

    Zwischen den Zeitfenstern wird der Badebetrieb eingestellt und die Sanitäranlagen usw. gründlich gereinigt. Sofern möglich, wollen wir die Kapazitäten im jeweils rechtlich zulässigen Rahmen – Stück für Stück hochfahren.
    Der Badebetrieb wird in dieser Saison ein anderer sein. Wir tun aber alles dafür, unseren einheimischen Besuchern und Urlaubsgästen den Badebetrieb auch unter den aktuellen Bedingungen so angenehm wie möglich zu gestalten.


    Hier können Sie sich das Kontaktformular bereits vorab downloaden und ausfüllen.

    kontaktformular-schwimmbad.pdf

  • Voraussetzungen

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kelberg

    1. Die Besucherzahl muss der Nutzfläche des Bades entsprechend angepasst und kontrolliert werden, damit die Abstandsregeln im gesamten Freibadbereich eingehalten werden können. Das führt dazu, dass deutlich weniger Personen das Freibad gleichzeitig besuchen können, als es in einer normalen Badesaison möglich war. Unabhängig davon, welche Eintrittskarte erworben wurde (Tageskarte, Zehnerkarte, Familienkarte) wird der Zugang nur gewährt, sofern die zulässige Gesamtzahl der Gäste noch nicht überschritten ist.

    2. Eine „Vermischung“ oder Gruppenbildung der Badegäste ist zu vermeiden. Im Freibad muss sichergestellt werden, dass das geltende Abstandsgebot von mindestens 1,5 m und die geltende Kontaktbeschränkung eingehalten werden.

    3. Die Regelungen über den Mindestabstand gelten auch im Schwimmbecken, so dass auch die Anzahl der Schwimmerinnen und Schwimmer, die sich gleichzeitig im Becken aufhalten, eingeschränkt werden muss. Dazu muss das Schwimmbecken auch mit Bahnmarkierungen („Leinen“) ausgestattet werden.

    4. Durch geeignete Markierungen müssen Wegeführungen und die Einhaltung von Mindestabständen sichergestellt werden.

    5. Warteschlangen und Ansammlungen an der Kasse, den Duschen oder an anderen Stellen müssen vermieden werden.

    6. Umkleidekabinen dürfen nur alleine oder mit Familienmitgliedern genutzt werden.

    7. Für Besucher sind die geltenden Schutz- und Verhaltensregeln durch Hinweisschilder kenntlich zu machen.

    8. Alle Personen müssen sich bei Betreten des Bades die Hände waschen oder desinfizieren. 

    9. Damit die Kontakte in einem Infektionsfall nachverfolgt werden können, müssen die Kontaktdaten aller Besucherinnen und Besucher aufgeschrieben und vier Wochen lang aufgehoben werden.

    10.Personen, die nicht zur Einhaltung der geltenden Regelungen bereit sind, muss im Rahmen des Hausrechtes der Zutritt zum Freibad verwehrt werden.
    Darüber hinaus haben der Betreiber des Bades und das Personal vor Ort eine Reihe von Regelungen umzusetzen und zu beachten. Um der Gefahr von Infektionen soweit wie möglich vorzubeugen, müssen auch die Badegäste ihrer Verantwortung gegenüber sich selbst und anderen durch Einhaltung der Regelungen gerecht werden.
    Der genaue Wortlaut des Hygienekonzeptes kann auf den Internetseiten www.corona.rlp.de oder www.vgv-kelberg.de nachgelesen werden. Das Freibad kann erst geöffnet werden, wenn alle Arbeiten abgeschlossen, die vorgeschriebenen Maßnahmen ergriffen und die Kontrollen durch das Gesundheitsamt abgeschlossen sind

  • Welche Gebühren fallen an?

    Spezielle Hinweise für - Verbandsgemeinde Kelberg

    Gebührentarif für die Benutzung des Freibades


    Für die Benutzung des Freibades in Kelberg werden Benutzungsgebühren erhoben

    Die Benutzungsgebühren betragen:


    Tageskarten

    1. Erwachsene                                                                                         2,50 Euro

    2. Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)

    sowie Schwerbehinderte                                                                       1,50 Euro     

    3. Kinder bis 4 Jahre                                                                        gebührenfrei

    4. Geschlossene Schulklassen aus Schulen außerhalb

    des Verbandsgemeindebezirks Kelberg sowie

    geschlossene Jugendgruppen, je Teilnehmer                                   1,00 Euro


    Zehnerkarten

    1. Erwachsene                                                                                       22,00 Euro

    2. Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)

    sowie Schwerbehinderte                                                                     12,00 Euro


    Saisonkarten

    1. Erwachsene                                                                                      38, 00 Euro

    2. Kinder und Jugendliche (4 bis 18 Jahre)

    sowie Schwerbehinderte                                                                     23,00 Euro

    3. Familienkarte

    für Familien mit mindestens einem minderjährigen Kind              60,00 Euro


    Entgelt für das Benutzen der Warmwasserduschen

    Für das Benutzen der Warmwasserduschen wird ein Entgelt von 1,00 € erhoben.


Zuständige Abteilungen

Zuständige Mitarbeitende