Auskunft zu einem Bebauungsplan beantragen
Leistungsbeschreibung
Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollten Sie klären, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan vorhanden ist bzw. ggf. welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben im Außenbereich und im unbeplanten Innenbereich nach dem Baugesetzbuch (BauGB).
Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.
In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen
- zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),
- zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),
- zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),
- zu den örtlichen Verkehrsflächen.
Welche Gebühren fallen an?
Für die Einsichtnahme in einen Bebauungsplan fallen keine Gebühren an.
Rechtsgrundlage
Urheber
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Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
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